Dekanat BiberachWir erleben stürmische Zeiten. Große Veränderungen stehen in vielen Bereichen unserer Gesellschaft an. Auch bei uns in der Landeskirche. Die Pfarrerinnen und Pfarrer aus der Babyboomer-Generation treten in den nächsten Jahren in den Ruhestand. Das betrifft etwa 30% aller heutigen Pfarrpersonen! Gleichzeitig werden unsere Kirchengemeinden in einer alternden Gesellschaft kleiner. Auch Austritte aus der Kirche führen dazu. Damit das Verhältnis von Pfarrpersonen zur Zahl der zu begleitenden Gemeindeglieder möglichst gut bleiben kann, braucht es den PfarrPlan 2030. Er sichert die Qualität unserer Arbeit mit der neuen Ausrichtung der Gemeindegrößen und Dienstaufträge.

Das veränderte Verhältnis der Gesellschaft zur Kirche verlangt von uns einen neuen Blick auf unsere Strukturen und unsere Arbeit. Die Menschen leben ihren Glauben vielfältiger. Ihre Beziehung zu Gottesdiensten und anderen Angeboten verändert sich. Sie schauen genauer hin, was sie brauchen: „Kirche bei Bedarf“. Sie sind mobiler und digitaler geworden. Die örtliche „Komm-Struktur“ stößt an ihre Grenzen. Und wir müssen uns eingestehen, der Mitgliederschwund ist spürbar.
Es liegt ein gutes Stück Arbeit vor uns. Aber wir sind zuversichtlich, dass es tragfähige und weiterführende Ergebnisse und Lösungen geben wird.

Was bedeutet der Pfarrplan konkret für den Kirchenbezirk Biberach und seine Gemeinden und Pfarrstellen?
Der Kirchenbezirk Biberach muss 6,75 Pfarrstellen einsparen. Bei 31 derzeitigen Pfarrstellen ist das eine hohe Zahl. Eine gute Lösung wird möglich sein, wenn Pfarrdienst und Gemeinden künftig mehr und intensiver zusammenarbeiten. Damit das gelingt, wurde der Kirchenbezirk Biberach für die Erarbeitung in kleinere Regionen aufgeteilt. An Runden Tischen, an denen alle Gemeinden mit einer Person aus dem Kirchengemeinderat und der jeweiligen Pfarrperson vertreten sind, geschahen die Beratungen zunächst in nicht öffentlicher Sitzung. Die Ergebnisse wurden an den Kirchenbezirk zurückgemeldet, vom Pfarrplansonderausschuss beraten und jetzt in der Herbstsitzung der Bezirkssynode wurde ein ein erster Entwurf zur Umsetzung der Pfarrstellenverteilung vorgestellt.

Dieser Entwurf sieht folgendermaßen aus:
Altshausen/Aulendorf/Bad Buchau/Bad Schussenried
Die Pfarrstelle Bad Buchau wird aufgehoben, die Gemeinde Buchau wird von der Pfarrstelle Bad Schussenried versorgt. Es verbleiben insgesamt 3 Pfarrstellen.
Bad Saulgau/Mengen/Ostrach
Die Pfarrstelle Bad Saulgau II wird aufgehoben, die Pfarrstelle Ostrach übernimmt einen Dienstauftrag in Saulgau, insgesamt sind es 3 verbleibende Pfarrstellen.
Pflummern/Riedlingen
Die Pfarrstellen Pflummern und Riedlingen Ost werden aufgehoben, die Pfarrbezirke werden mit zwei verbleibenden Pfarrstellen neu geordnet.
Attenweiler/Biberach/Warthausen
Die Pfarrstelle Attenweiler wird aufgehoben, die Gemeinde wird entweder von Warthausen oder von Biberach versorgt. Die Pfarrstelle Biberach-Bonhoefferkirche wird aufgehoben. In Biberach ist entweder eine Fusion der Gesamtkirchengemeinde angedacht oder eine Fusion der Gesamtkirchengemeinde Biberach mit Attenweiler und Warthausen. In diesem Teilgebiet werden die Pfarrbezirke mit 5 Pfarrstellen neu geordnet.
Wain/Balzheim
Die Pfarrstellen Wain und Balzheim werden je um 50% reduziert, die beiden Gemeinden werden von einer Pfarrstelle versorgt. Der Sitz des Pfarramtes ist derzeit noch offen.
Erolzheim-Rot/Kirchdorf/Ochsenhausen
Die Kirchengemeinde Erolzheim-Rot wird aufgelöst, die Gemeindeteile Rot und Erolzheim werden Kirchdorf zugeordnet, alle übrigen zur bisherigen Kirchengemeinde Erolzheim-Rot
zugehörigen Gemeindeteile werden Ochsenhausen zugeordnet. Es bleiben in diesem Gebiet zwei Pfarrstellen.
Ersingen/Laupheim/Oberholzheim/Dietenheim
Die Pfarrstellen Laupheim II und Oberholzheim II werden aufgehoben, die Pfarrstelle Ersingen übernimmt einen Dienstauftrag in Laupheim, die Pfarrstelle Dietenheim übernimmt einen Auftrag in Oberholzheim. Es verbleiben 4 Pfarrstellen.

Überall dort, wo Pfarrstellen aufgehoben werden, geschieht dies 2030 oder bei Freiwerden der Pfarrstelle.
Alle Gemeinden machen sich auf den Weg ihre Rechtsform zu überprüfen um möglichst gute Strukturen für die Arbeit zu schaffen.
Die bisherigen Sonderpfarrstellen Diakonie und Jugendpfarramt werden aufgehoben und durch Bezirksaufträge im Nebenamt ersetzt. Die Landessynode hat allen Kirchenbezirken bis 2030 je eine sog. Transformationspfarrstelle zugeordnet. Im Kirchenbezirk Biberach soll diese Stelle für die Öffentlichkeitsarbeit und Digitalisierung genutzt werden.

Die Mitglieder der Synode diskutierten engagiert und nachdenklich in einer Mischung aus Schmerz über die deutlichen Kürzungen, aber auch der Einsicht in notwendige Transformationsprozesse.

Der Pfarrplansonderausschuss wurde von der Synode beauftragt auf dieser Grundlage am Stellenkonzept für den Kirchenbezirk weiterzuarbeiten. Der endgültige Beschluss über das Konzept fällt auf der Frühjahrssynode am 15.März 2024.

Neben den realistischen Blick auf unsere Kirche und ihre Situation tritt die begründete Hoffnung, wie sie im Gottesdienst zur Bezirkssynode zum Ausdruck kam: "Denn siehe, ich will ein Neues schaffen, jetzt wächst es auf, erkennt ihr’s denn nicht?"

Für den Kirchenbezirk Biberach Dekan Matthias Krack